Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Wir schließen Verkaufsverträge ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB). Mit Annahme unseres Angebotes erklärt sich der Käufer/Besteller/ Abnehmer – im folgenden Käufer genannt - mit der Geltung unserer AVB einverstanden. Wird unser Angebot vom Käufer abweichend von unseren AVB bestätigt, so gelten gleichwohl unsere AVB, selbst wenn wir nicht widersprechen. Unsere AVB gelten auch dann, wenn wir die Annahme des Kaufvertrages nicht gesondert durch eine Auftragsbestätigung dokumentieren. Abweichungen von unseren AVB gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Käufer mit dieser Handhabung nicht einverstanden, hat er darauf in einem gesonderten Schreiben darauf hinzuweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, vom Angebot bzw. vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns entstehen können. Unsere AVB gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
2. Preise
Die Berechnung erfolgt zu den für den Tag der Lieferung vereinbarten Preisen. Verändert sich der Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, bleibt eine Preisberichtigung zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen vorbehalten.
3. Preisstellung
Unsere Preise gelten ab Lager Schwand im Innkreis. Zur Berechnung kommt außerdem die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Allfällige Transport und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
4. Versand
Mit Verladung und Versand geht in allen Fällen die Gefahr auf den Käufer über. Alle Waren werden auf Gefahr des Käufers versandt. Der Versandt erfolgt in Übereinstimmung mit den Transportbedingungen der jeweiligen Verkehrsträger. Die Wahl eines angemessenen Versandweges und der Versandart bleibt dem Lieferer vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich 10 Tage netto, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Verzug mit auch nur einer Zahlung wird der gesamte offene Saldo prompt und abzugsfrei zur Zahlung an uns fällig. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zur Begleichung des jeweils ältesten Schuldpostens zuzüglich Verzugszinsen verwendet. Zahlung durch Wechsel oder Schecks wird grundsätzlich abgelehnt. Durch Zahlung oder deren Verzug verursachte Kosten (insbesondere für eine gerichtliche oder außergerichtliche Eintreibung der Zahlung) gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen. Umstände, welche die Lieferung oder Bezahlung unserer Ware behindern, erschweren oder gefährden, berechtigen uns, unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche gegen den Käufer, die Lieferung von Aufträgen, teilweise oder ganz abzulehnen bzw. sofortige Zahlung zu verlangen (Terminverlust) und ab Fälligkeit Verzugszinsen zu berechnen. Bereits erbrachte (Teil-) Lieferungen sind zu bezahlen.
6. Liefertermin
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen oder zu verrechnen. Fälle höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände berechtigen uns, entweder vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten oder die Lieferfrist den Umständen entsprechend zu verlängern. Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag seitens des Käufers sind in diesen Fällen und bei Lieferverzug ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Verlängerungen und Erweiterungen. Sofern die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, KSchG, BGBL 140/179 Anwendung finden, gelten in Ergänzung zu unseren AVB lediglich dessen zwingende Normen. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen (Haupt- und Nebenforderungen) aus der Geschäftsbedingung bleiben die gelieferten Waren unser ausschließliches Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann in Kraft, wenn nach erfolgtem Kontoabschluss eine Saldoanerkennung stattfindet. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für eine bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt und verrechnet wird. Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen berühren den Eigentumsvorbehalt nicht, sofern nicht mit einer unbestrittenen der rechtskräftig festgehaltenen Forderung aufgerechnet wird. Zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Der Käufer tritt im Voraus die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Lieferung von unter unserm Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit ihrer Entstehung und mit allen Sicherungen und sonstigen Rechten zahlungshalber an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.
8. Warenrücksendungen
werden nur mit unserem Einverständnis angenommen, evtl. halten wir sie auf Kosten des Absenders zu dessen Verfügung. Für alle von uns angenommenen Rücksendungen, die nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgen, wird der Zeitwert, maximal jedoch der Fakturenwert, unter Abzug der Kosten für eine eventuelle Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr von 10 % verrechnet.
9. Gewährleistung und Schadenersatz
Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Käufer uns offene Mängel unverzüglich nach Übernahme der Ware bzw. geheime Mängel spätestens 8 Tage nach deren Entdeckung schriftlich mitteilt und nachweist. Die Gewährleistungsfrist beträgt jedoch in jedem Falle 2 Jahre ab Gefahrenübergang. Bei von uns anerkannten Mängeln wird die Ware zurückgenommen und nach unserer Wahl Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden bzw. Ersatz geleistet oder höchstens der Fakturenwert vergütet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
10. Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel
Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen zwischen uns und dem Käufer bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Schwand im Innkreis. Gerichtsstand für Klagen, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist das sachlich zuständige Gericht in Ried im Innkreis. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.